Gutachten

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Welche Gutachten gibt es?

Hier finden Sie eine Übersicht,
der verschiedenen Arten von Gutachten

Gerichtsgutachten

Die Beautragung eines Gerichtsgutachtens erfolgt im allgemeinen durch das Gericht. An den Beweisbeschluss des Gerichts hat sich der Sachverständige streng zu halten. Ebenso wie im Privatgutachten geht es auch in der Regel im Gerichtsgutachten um die Frage, ob der behauptete Mangel einer Handwerksleistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und mit welchen Kosten er behoben werden kann. Der vom Gericht benannte Sachverständige ist zur Erstattung des Gutachtens verpflichtet.

Beweissicherungsgutachten

Nach den §§ 485 ff. ZPO ist das Selbstständige Beweisverfahren ein wichtiges Verfahren vor Gericht, das außerhalb oder während eines Gerichtsprozesses dem Antragsteller die Möglichkeit einräumt, die Begutachtung durch einen Sachverständigen durch ein Gericht anordnen zu lassen. Der Zweck des selbständigen Beweisverfahrens liegt in der Beweissicherung, wenn zu befürchten ist, dass das Beweismittel verlorengehen oder die Beweisbenutzung in einem Prozess erschwert werden könnte. Es soll aber auch dazu dienen, den Parteien eine schnelle, außergerichtliche und kostensparende Einigung zu ermöglichen. Ein gerichtlicher Rechtsstreit kann dadurch vermieden werden. Dieses Verfahren wird in der Regel vom Auftraggeber eingesetzt. Da nach diesem Verfahren kein Urteil gesprochen wird, zieht es oft ein anschließendes Klageverfahren nach.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist eine gute Möglichkeit und im Regelfall ein nicht angreifbares Instrument zur Klärung von Zweifeln und Streitigkeiten, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen. Beide Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen. Das Schiedsgutachten, welches im Kern nicht anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet alle Beteiligten, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über den Streit.

Privatgutachten

Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren erstattet. Diese Gutachten können von Privatpersonen, Firmen, juristischen Personen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbänden usw. in Auftrag gegeben werden. Die Bedeutung der Privatgutachten nimmt zu, nicht zuletzt, weil ihre Verwertung im gerichtlichen Verfahren immer mehr Anerkennung findet. In vielen Auseinandersetzungen oder Streitfällen kann ein Privatgutachten einer Partei beiden Streitseiten dazu verhelfen, dass weitere Schritte in Richtung Lösung eingeleitet werden können. Auch kann das Privatgutachten schon zur Lösung des kompletten Streits führen. Oft benötigt der Anwalt für die Beratung ein Privatgutachten, damit er die fachlich oft schwierige Situation richtig einschätzen kann. Die Wirkung eines Privatgutachtens ist sehr von der Akzeptanz beider Seiten abhängig.

Versicherungsgutachten

Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe herangezogen.

Gutachterliche Stellungnahme

Eine Stellungnahme ist eine Bewertung des Sachverhaltes durch einen Gutachter. Sie wird in der Regel bei isolierten Fragen angewendet, um Zeit, Arbeit und Kosten zu sparen.

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